umgesetzt
Müllablagerung
Gestank nach Gülle in Worms-Weinsheim seit Donnerstag Abend. Woher kommt dieser üble Geruch?
Stellungnahme der Verwaltung:
Bei dem „üblen Geruch“ könnte es sich um Gülle gehandelt haben. Der mit der Überprüfung beauftragte Vollzugsdienst konnte zwar einen Geruch wahrnehmen, aber keinen Verursacher ermitteln.
Grundsätzlich sind wiederkehrende Belästigungen durch ordnungsgemäße landwirtschaftliche Anwendungen (Ausbringen von Gülle oder Jauche oder sonstigen landwirtschaftlichen Stoffen) nicht zu beanstanden. Die Düngeverordnung enthält Vorgaben zum unverzüglichen Einbringen bestimmter Wirtschaftsdünger und zu Sperrzeiten, in denen grundsätzlich keine Ausbringung erfolgen darf (z.B. Ackerland 01.11 bis 31.01.).
Die Einarbeitung auf Ackerland sollte schnellstmöglich, spätestens jedoch vier Stunden nach Beginn der Aufbringung, abgeschlossen sein.
Zuständig für den Vollzug der Düngeverordnung ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier.