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Sonstiges
An warmen Tagen, inbesondere jetzt ab der Ferienzeit, werden erneut alle Gehwege im Bereich des Schwimmbades zugeparkt. Insbesondere in der Monsheimer Straße, beginnend Sebastian-Münster-Straße durchgehend bis zum Schwimmbad. Teilweise wird eine Restgehwegbreits von weniger als 30 cm gelassen und man muss auf die Fahrbahn ausweichen. Nach dem neuesten Urteil des BVerfG ist dies so nicht hinnehmbar. Hier ist dringender Handlungsbedraf geboten, der Kontrolldruck deutlich zu erhöhen.