Schülerbeförderung

umgesetzt

Sonstiges

Gemäss Paragraph 69 Schulgesetz ist es die Aufgabe der Stadt Worms für die Beförderung der Schüler zu sorgen. Diese Aufgabe gilt unabhängig von Streiks oä. Die Stadt Worms kommt somit die kommende Woche ihren Aufgaben nicht nach.
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die Schülerbeförderung wird in Worms, wie im gesamten Gebiet des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar, über den Linienverkehr des ÖPNV im Rahmen von Schulverstärkerfahrten abgedeckt. Mit Übernahme der Fahrtkosten für alle öffentlichen Verkehrsmittel (ÖPNV) erfüllt die Stadt die Aufgabe der Schülerbeförderung, wogenen der Verkehrsträger bedingt durch den Streik, die Leistung nicht erbringt. Ein Streik ist laut Rechtsprechung des BGH, ähnlich einer Naturgewalt, für die Stadt ein nicht beherrschbares Ereignis, auf das die Stadt Worms keinen Einfluss hat. Natürlich ist die Stadt Worms dennoch im steten Austausch mit den vor Ort tätigen Verkehrsunternehmen. Von dieser Seite aus können wir bestätigen, dass die Übernahme von Schülerverkehren personell – vor allem so kurzfristig – nicht möglich ist. So sehr wir Ihren Ärger über die Situation verstehen können, bitten wir um Verständnis, dass die Stadt keine Möglichkeit hat, Ersatz für die durch den Streik ausgefallenen Leistungen zu schaffen.